Disaster Recovery


Fehlender Katastrophenschutz verschleudert nicht n

Nicht nur immer strengere gesetzliche Anforderungen und schärfere betriebliche Bewertungskriterien können ihre Existenz gefährden. Denn wer kennt schon Basel II, Sarbanes Oxley Act oder die Kontra-G-Bestimmungen. Alles Richtlinien, Vorgaben und Vorschriften, die seit relativ kurzer Zeit den sicheren Betrieb einer EDV-Anlage mit wirtschaftlichem Zweck dienen. Ganz nebenbei machen jetzt schon viele Banken und Versicherungen bei Kreditvergabe oder Schadensabdeckung davon gebrauch.

Doch neben einer gestörten Kreditlinie, stehen finanzielle Verluste und eine mögliche strafrechtliche Verfolgung. (unsachgemäßer Datenschutz – personenbezogener Daten und Verstoß gegen die Aufbewahrungspflicht).


Inhalt:

- Desaster Recovery – „Aber eben nur normalerweise“
- 97% der Praxisbetreiber unterschätzen die Gefahr!
- Katastrophen? Bei uns doch nicht!?


Disaster Recovery Mal umfassender erklärt

- 1. Was ist Disaster Recovery?
- 2. Was muss eine Disaster Recovery Konzept beinhalten?
- 3. Welche Bewertungsfragen sind zu beachten?
- 4. Wie ermittlen Sie ihr individuelles Risiko?
- 5. Wie gehen sie am besten in Ihrer Praxis für eine Disaster Recovery vor?

Keine Angst vor großen Hürden – Wir helfen!

Ausführliche Informationen erhalten sie im geschützten Praxiszugangsbereich in der Rubrik Business

Fragen dazu? Melden sie sich bei uns! Kontaktdaten erhalten sie unter http://www.itsozial.de/kontakt/index.php4


Falscher USV - Einsatz gefährdet fast alle Arztpra <

Fehlerhafte unvollständige Angebote gefährden ihre >

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