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Ungeschützte WLAN-Netze Praxis-Inhaber haften für Dritte und deren illegaler Nutzung!
Ärzte mit Praxis-WLAN-Anschlüssen sind sich oft nicht den rechtlichen Konsequenzen bewusst, die eine illegale Nutzung ihres Internetzugangs durch Dritte mit sich bringt.
Das zeigen Testergebnisse aus dem Großraum Bottrop, Herne, Herten, Gelsenkirchen, Bochum und einige mehr. Dort haben wir in den letzten 8 Wochen immer in Praxisnähe einen handelsüblichen Wlanscanner eingesetzt und anonym nach öffentlich zugänglichen Wlan-Zugängen gescannt.
Anhand eines erweiterten Tests war es uns möglich festzustellen das höchsten 30% der Praxen die Wlan betreiben ihr Netz sicher geschützt haben. Bei 45% war zwar eine einfache aber zu umgehende Schutzfunktion eingeschaltet, die aber gegen einen gezielten Angriff mit kostenlos erhältlichen Tools, nicht standhalten kann. Doch 25% der Kollegen haben nicht mal den Standardschutz eingeschaltet. So fanden wir bei den Wlan-Routernimmer noch alle Herstellereinstellungen womit diese Geräte ausgeliefert werden aktuell vor.
Das trotz einer Reihe aktueller Gerichtsurteile in denen Anwender dafür gerichtlich dafür verantwortlich gemacht wurden. Da Dritte den WLAN-Zugang für illegale Dowloads nutzten konnten und es auch taten. Die Wlan-Hacker-Szene ist nicht nur im Ruhrgebiet sehr aktiv. Diese Kennzeichen mit Zeichen an Wänden, Bürgersteigen und Hausschildern mit den Gruppen bekannten Zeichen wo und sogar wie in das schlecht oder garnicht geschützte Wlan eingebrochen werden kann.
Gerade Arztpraxen müssen wir als Anschluss-Inhaber darauf hinweisen ihr Funknetz besser vor Eindringlingen und Missbrauch zu schützen. Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) fordert die Gesetzgebung auf, für mehr Klarheit in der Rechtssprechung zu sorgen. Das entbindet aber auf keinen Fall vor der Einrichtung der möglichen Schutzfunktionen.
Um bösen Überraschungen vorzubeugen, rät der Verband und wir allen WLAN-Inhabern ihre drahtlose Datenübertragung zu verschlüsseln und den entsprechenden Code in regelmäßigen Abständen zu ändern.
Sollten sie diese Geräte durch Fachfirmen bei ihnen installiert worden sein? Können sie diese nur in die Mithaftung nehmen, wenn sie mit denen einen Werkvertrag abgeschlossen oder ein Pflichtenheft im Kaufverlauf nachweisen können.
Falls sie Unterstützung bei der Sicherung ihrer Praxis suchen wenden sie sich an unser Security-Team des FuSION e.V. gem., das ihnen anonym und unabhängig bei einer schnellen und einfachen Lösung hilft.
Weitere Anfragen richten sie bitte an direkt an uns. Die Kontaktdaten entnehmen sie bitte unserer Internetseite unter www.itsozial.de
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