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Praxissoftwarehersteller weit weg vom realen Zukunftsbedarf Trotz hoher Softwarepflegeeinnahmen und Softwareverkäufen ist die Aktualisierung und Bedarfsanpassung ihrer Produkte aus datenschutzrechtlicher Sicht mangelhaft. Auf den Messen sprechen alle Anbieter von der papierlosen Praxis im digitalen Zeitalter. Ihre Entwicklungen aber zielen eher in Richtung zusätzlicher umsatzbringender Module und Fremdsoftware wie Virenscanner in die Praxen zu tragen.
Leider entsprechen einige Module nur leeren Gerüsten die mit hohem Zeitaufwand und hohen Kosten den Ärzten kaum Freude machen. Andere sind mit Fehlern behaftet oder es fehlt der am notwendigen Support. Der Rest ist eher was für Kollegen, denen Individualität und eine eigene Note eher sinnlos erscheinen.
Die Empfehlung per Newsletter der Fremdsoftware eines Virensoftwareherstellers, der nicht mal gut abschneidet, wäre lobenswert! Wenn neben Zusatzeinnahmen über die Software angesichts der fehlenden Datenschutzanforderungen an ihre eigenen Servicehändler bei den Kundenservicearbeiten nicht zu Folgereichen Problemen und Kosten für die Ärzte führen würde.
Viele Ärzte beschweren sich heute schon über viel zu langsame Nutzungsmöglichkeit ihrer Praxislösung. Die durch ein Virenschutzprogramm, wie das empfohlene, noch weit aus langsamer werden muss. Was danach kommen muss, ist klar. Rechner zu langsam? Mehr Speicher wird angeboten! Oder gleich lieber neue PCs verkaufen? Dass die Probleme hausgemacht sind und an Datenbank und Programmierung liegt weiß doch keiner!
Doch auch die obskure Empfehlung einer Antivirensoftware die wie auf der Internetseite: http://www.medistar.de/medistar/aktuelles/virenschutz-auf-hoechstem-niveau beschrieben: „das Sicherheitsrisiko Ihrer Praxishard- und -software auf ein Minimum und verhindert, dass Viren und andere Eindringlinge Ihre Daten gefährden.“ ist nicht nur teures Blendwerk, sondern auch verantwortungslos gefährlich. Mehr dazu in unserem Bericht: Obskure Virenschutzempfehlung durch Praxissoftwareherstellers auf www.fusionev.de/neuigkeiten.
Natürlich bringt auch die aktuellste Virenschutzlösung ohne aktuell upgedatete Betriebssysteme, Treiber und Biosupdates nicht den empfohlenen Schutz. Erst recht wird nicht wie angepriesen auf keinen Fall das Sicherheitsrisiko Ihrer Praxishard- und -software auf ein Minimum und verhindert, dass Viren und andere Eindringlinge Ihre Daten gefährden.
Aber auch wenn alles aktualisiert ist und ein aktueller Virenschutz installiert wäre. Bestehen viele weitere Datenschutzgefahren in zu vielen Arztpraxen in deren Vernetzung, Hardwareausstattung und Einrichtung, dem Praxismanagement und dem fehlenden Wissen, über den notwendigen Praxis- und Patientendatenschutz, bei Nutzung personenbezogener Daten.
Wir empfehlen den Praxissoftwareherstellern mal beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unter https://www.bsi.bund.de reinzuschauen und zu lernen. Hier sollten sie sich auch mal die „Technische Richtlinie des BSI zur - Vertrauenswürdigen elektronischen Langzeitspeicherung" ansehen und über die rechtssichere Langzeitspeicherung in Arztpraxen dringend nachdenken! Die Technische Richtlinie 03125 "Vertrauenswürdige elektronische Langzeitspeicherung" stellt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) als Leitfaden unter https://www.bsi.bund.de/cln_174/ContentBSI/Publikationen/TechnischeRichtlinien/tr03125/index_htm.html zur Verfügung. Die beschreibt, wie elektronische Daten und Dokumente aller Art über lange Zeiträume hinweg vertrauenswürdig und rechtssicher gespeichert werden können.
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