Recht & Gesetz

Vertragsrecht
Urteil erschwert unseriöse Unternehmensberatung

Die Düsseldorfer Richter präzisieren in der Entscheidung die Mindestanforderungen an eine betriebswirtschaftliche Beratungsleistung. Sofern diese auf die Förderrichtlinien des Bundes Bezug nehme, müsste sie sich auch an ihnen ausrichten und insbesondere einen schriftlichen Beratungsbericht beinhalten. Dazu gehörten eine Analyse der Situation des beratenen Unternehmens und der im einzelnen ermittelten Schwachstellen, konkrete Verbesserungsvorschläge sowie eine detaillierte Anleitung zur Umsetzung in die betriebliche Praxis. Es genüge nicht, die Beratungsergebnisse lediglich mündlich zu erläutern. Das OLG betont ferner, dass „bloße Leerformeln“ oder die „Aneinanderreihung von Selbstverständlichkeiten“ als Nichtleistung gelten…..

JA – Genau das brauchen wir auch für unsere Praxen!
- Das bereiten wir dafür jetzt schon vor…..

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Quelle:
Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf (Urteil vom 2. November 2005 – 15 U 117/04)


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